Benjamin Zerisch (8) findet die Busfahrt zur Schule ins fünf Kilometer entfernte Nachbardorf langweilig. Als ihm sein Großvater Hans (68) davon erzählt, wie er damals in den Unterricht kam, ist das für Benjamin eine aufregende Geschichte.

"Wir sind zu Fuß gegangen", erklärt der Opa seinem Enkel, als dieser sich über den langsamen Bus beschwert. "Egal, ob es stürmte, schneite oder Nebel war. Wir waren an manchen Tagen über eine halbe Stunde lang unterwegs".

  Schulwege waren früher für viele Schüler hart und beschwerlich. Die Kinder mussten früh aufstehen und oft bei jedem Wetter über Feld- und Wiesenwege einen anstrengenden Fußweg bewältigen. Wer auf der Pritsche eines Lieferwagens in die nächste Dorfschule fahren durfte, war schon ein Glückspilz.

Gesetzlicher Anspruch auf unentgeltlichen Transport

Heute dagegen sorgt der Staat dafür, dass unsere Schüler ohne blaue Flecken und sicher in die Lehranstalt kommen. Es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, unentgeltlich in die Schule zu gelangen, wie es in dem "Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs" steht. Es legt fest, dass die Schüler für den Transport in Grund- und Förderschulen nichts bezahlen müssen, wenn die Strecke mehr als drei Kilometer beträgt oder "nicht zumutbar, besonders gefährlich oder beschwerlich" ist.

Die Vorschrift trat in der ersten Version 1966 und für weiterführende Schulen 1971 in Kraft. Benjamins Vater Martin (39) profitierte also schon von der neuen Zeit. Er erhielt von der Schule im Nachbarort einen Gutschein, den er am Monatsbeginn beim Busfahrer gegen eine Monatskarte tauschte – wenn er den Bon nicht gerade verschlampt hatte.

Landkreise regulieren Kosten und Infrastruktur

Der Freistaat Bayern sorgt bis heute für den Transport der Schüler und eröffnet damit allen Kindern unabhängig von Wohnort und Einkommen der Eltern den Zugang zu gleichen Bildungschancen. Das gilt besonders für Kinder auf dem Land, die nicht in die Schule um die Ecke gehen können. Die Gelder für die Fahrt verteilt jedoch nicht die Schule, sondern der jeweilige Landkreis. Dieser organisiert auch die Beförderung: meist in Bussen, seltener in Zügen, manchmal sogar auf Schiffen. Im Haushaltsjahr 1966 belief sich der Posten "Schulwege" im Bayerischen Haushalt auf drei Millionen Mark und stieg bis 2001 auf 206 Millionen Mark – trotz deutlicher Sparmaßnahmen.

Weil Ebbe im Staatssäckel war, wurde der Geltungsbereich des Gesetzes zur Kostenfreiheit des Schulwegs 1981 eingeschränkt: Ab der 11. Klasse müssen Schüler die Kosten wieder selbst tragen.

Hans Zerisch musste selbst in die Tasche greifen, damit sein Sohn Martin ins 15 Kilometer entfernte Gymnasium fahren konnte. Und er würde das auch gerne für seinen Enkel Benjamin erledigen - wenn der sich doch nur genauso für den Unterricht begeistern könnte, wie für seine neuen Inlineskates.
 



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