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Benjamin Zerisch (8) findet die Busfahrt zur Schule ins fünf
Kilometer entfernte Nachbardorf langweilig. Als ihm sein Großvater
Hans (68) davon erzählt, wie er damals in den Unterricht kam,
ist das für Benjamin eine aufregende Geschichte.
"Wir sind zu Fuß gegangen", erklärt der Opa seinem
Enkel, als dieser sich über den langsamen Bus beschwert. "Egal,
ob es stürmte, schneite oder Nebel war. Wir waren an manchen
Tagen über eine halbe Stunde lang unterwegs".
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Schulwege waren früher für viele Schüler
hart und beschwerlich. Die Kinder mussten früh aufstehen und
oft bei jedem Wetter über Feld- und Wiesenwege einen anstrengenden
Fußweg bewältigen. Wer auf der Pritsche eines Lieferwagens
in die nächste Dorfschule fahren durfte, war schon ein Glückspilz.
Gesetzlicher Anspruch auf unentgeltlichen Transport
Heute dagegen sorgt der Staat dafür, dass unsere Schüler
ohne blaue Flecken und sicher in die Lehranstalt kommen. Es gibt sogar
einen gesetzlichen Anspruch darauf, unentgeltlich in die Schule zu
gelangen, wie es in dem "Gesetz über die Kostenfreiheit
des Schulwegs" steht. Es legt fest, dass die Schüler für
den Transport in Grund- und Förderschulen nichts bezahlen müssen,
wenn die Strecke mehr als drei Kilometer beträgt oder "nicht
zumutbar, besonders gefährlich oder beschwerlich" ist.
Die Vorschrift trat in der ersten Version 1966 und für weiterführende
Schulen 1971 in Kraft. Benjamins Vater Martin (39) profitierte also
schon von der neuen Zeit. Er erhielt von der Schule im Nachbarort
einen Gutschein, den er am Monatsbeginn beim Busfahrer gegen eine
Monatskarte tauschte wenn er den Bon nicht gerade verschlampt
hatte.
Landkreise regulieren Kosten und Infrastruktur
Der Freistaat Bayern sorgt bis heute für den Transport der Schüler
und eröffnet damit allen Kindern unabhängig von Wohnort
und Einkommen der Eltern den Zugang zu gleichen Bildungschancen. Das
gilt besonders für Kinder auf dem Land, die nicht in die Schule
um die Ecke gehen können. Die Gelder für die Fahrt verteilt
jedoch nicht die Schule, sondern der jeweilige Landkreis. Dieser organisiert
auch die Beförderung: meist in Bussen, seltener in Zügen,
manchmal sogar auf Schiffen. Im Haushaltsjahr 1966 belief sich der
Posten "Schulwege" im Bayerischen Haushalt auf drei Millionen
Mark und stieg bis 2001 auf 206 Millionen Mark trotz deutlicher
Sparmaßnahmen.
Weil Ebbe im Staatssäckel war, wurde der Geltungsbereich des
Gesetzes zur Kostenfreiheit des Schulwegs 1981 eingeschränkt:
Ab der 11. Klasse müssen Schüler die Kosten wieder selbst
tragen.
Hans Zerisch musste selbst in die Tasche greifen, damit sein Sohn
Martin ins 15 Kilometer entfernte Gymnasium fahren konnte. Und er
würde das auch gerne für seinen Enkel Benjamin erledigen
- wenn der sich doch nur genauso für den Unterricht begeistern
könnte, wie für seine neuen Inlineskates. |
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